Dienstag, 27. Januar 2009
Freiheit und Notwendigkeit bei Hume
10. Achter Abschnitt: Über Freiheit und Notwendigkeit
 Hume: es gibt zwar Handlungsfreiheit, aber keine Willensfreiheit
 Debatte um Freiheit und Notwendigkeit nur deshalb so umfangreich, weil definitorische Unklarheiten und Ambiguitäten existieren
 alles, was menschliches Handeln determiniert, ist durch Motive oder Umstände verursacht, dennoch gibt es die These, dass menschliches Handeln unverursacht sei, dass es also eine Freiheit des Willens gäbe
 Erklärung: angesichts eines unerwarteten Ereignisses gibt es zwei Möglichkeiten: Ereignis ist unverursacht bzw. zufällig oder Ereignis ist durch eine unbekannte Ursache entstanden
 durch das Vermuten von verborgenen Ursachen und das anschließende Entdecken jener lernt der Mensch, verborgene Ursachen anzunehmen
 so auch beim menschlichen Handeln, scheinbare Unregelmäßigkeiten bedürfen nur einer gründlicheren Untersuchung nach dem Grund der Unregelmäßigkeit
 „Lehre von der Notwendigkeit“: besagt, „dass alle Ereignisse verursacht sind und ein Ereignis dann Ursache eines anderen ist, wenn es mit dem anderen regelmäßig auftritt und dann, wenn es nicht auftritt, auch die Wirkung nicht eintritt.“ (S. 169)
 Freiheit kann in diesem Zusammenhang nicht Unverursachtheit sein, sondern die Macht, den Willensanregungen entsprechend zu handeln
 Hume: Existenz der Willensfreiheit hebt jede Verantwortung des Menschen auf
 nur, wenn ein Zusammenhang zwischen Motiv und Handlung angenommen wird, macht Bestrafung und Verantwortung Sinn
 theistischer Einwand: von Hume in zwei Teile geteilt (1) menschliche Handlungen können nicht verwerflich sein, wenn sie sich durch eine Kette der Notwendigkeit bis zu einer vollkommenen Gottheit zurückverfolgen lassen, (2) wenn menschliches Handeln verwerflich, dann Gott nicht vollkommen, da er die letzte Ursache menschlichen Handelns ist, da jedoch ein vollkommenes Wesen existiert können die Handlungen nicht schlecht sein und somit muss Willensfreiheit angenommen werden
 zu (1) Theodizeeproblem: nach Hume unlösbar, damit kann die Existenz Gottes nicht bewiesen werden, Gott ist unvollkommen (wenn es ihn denn gibt), weil der Mensch ein natürliche moralische Empfindungen hat und damit es das Konzept der Willensfreiheit nicht bedarf, um Übel und Verbrechen in der Welt zu erklären, zu (2): so schon schwierig, Gott als Urheber aller menschlicher Handlungen zu beweisen
 Freiheit für Hume nur sinnvoll als „Abwesenheit von Zwang“, als Gegensatz zu Notwendigkeit ist es nur Zufall, demnach keine Willensfreiheit, sondern Handlungsfreiheit
 Determinismus und nicht Willensfreiheit die Basis von moralischen Bewertungen von Handlungen, sonst wären Handlungen nur zufällig, unbegründbar und damit nicht ahndbar
 Frage nach Freiheit und Verursachtheit des Willens nicht auf metaphysischem, sondern auf empirischem Weg lösbar
 Einwand: Handlungen von Tieren und Kleinkinder: nicht alles Handeln kann verantwortlich sein  Streminger: Unterscheidung in zwei Stufen des Wollens: rationales und sinnliches Wollen, rationales Wollen= aus Gründen heraus, sinnlich= aus Trieben heraus, steht nicht im Widerspruch zu Humes Theorie
 Gleichförmigkeit des Handelns: Hume zeigt, dass in der Geschichte dieselben Handlungen aus denselben Motiven heraus ausgeführt werden
 Hume betont eine durchgängige Gültigkeit des Kausalprinzips, sowohl für Naturereignisse als auch für psychische Vorgänge und menschliche Handlungen

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